Die Finanzierung
Nach den Vorgaben der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen muss die Stiftung ihre Projektarbeit auf Dauer gewährleisten und zu diesem Zweck ihr Stiftungskapital erhalten. Deshalb darf sie ihre Projekte nur aus den Überschüssen der Vermögenserträge und aus freiwilligen Spenden finanzieren. Das unterscheidet sie von Trägerstiftungen oder Zuwendungsstiftungen, die ihre Mittel aus institutionellen Quellen oder öffentlichen Haushalten beziehen.
Das Vermögen muss daher gewinnbringend bewirtschaftet, zugleich aber möglichst krisenfest angelegt werden, was eine flexible Anlagestrategie voraussetzt. Da es überwiegend in Wertpapieren besteht, schwanken die Ergebnisse mit den Kursentwicklungen, so dass das Projektbudget ständig
angepasst werden muss. In ertragreichen Jahren gebildete Rücklagen ermöglichen auch Großprojekte wie die Sanierung des Uhrenhauses, während in Perioden mit knappem Budget Förderzusagen mit ausgabenschonenden Eigenprojekten ausbalanciert werden. Außerdem achtet die Stiftung bei Förderprojekten auf eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller und die Einbeziehung weiterer Zuschussgeber. An etlichen Projekten haben auch die Ortsgemeinden maßgeblichen Anteil, namentlich die Stadt Plön bei der Sanierung der Jugendstilschwimmhalle, während beim Uhrenhaus Privatkapital durch Vergabe von Eigentumswohnungen in den Seitenflügeln eingesetzt werden konnte. So kann die Projektfinanzierung auf jede Aufgabenstellung passend zugeschnitten werden.